Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

Auge um Auge. Das Gesetz, das Vergeltung erlaubte – ein Prinzip, nach dem alle primitiven Völker handelten – war ein ziviles. Es war vorgesehen, das Verfahren des Staatsanwalts bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe in jedem Schadensfall zu regeln, förderte jedoch nicht private Rachegefühle. Die späteren Juden hielten es jedoch für eine moralische Vorschrift und wurden von unserem Herrn Jesus korrigiert ( Matthäus 5:38 ).

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