Und wenn ein Mensch das Auge seines Knechtes oder seiner Magd ins Auge schlägt, so geht es um; er soll ihn um seines Auges willen freilassen.

Wenn ein Mensch seinem Diener ins Auge schlägt ... so wird er ihn freilassen ... Aus der allgemeinen Billigkeit dieser Gesetze kann abgeleitet werden, dass diese Bestimmung nicht, wie manche meinen, nur auf israelitische Diener beschränkt war, sondern auch für ausländische Sklaven bestimmt; andernfalls würde sein wohltuender Einfluss auf das Verhalten gereizter und tyrannischer Herren stark gemindert. Ihre Freilassung war eine gerechte Entschädigung der Diener für die erlittene Verletzung; und obwohl ein Auge und ein Zahn angegeben sind, müssen alle anderen Glieder als in den weiten Bereich der Handlung eingeschlossen betrachtet werden, da das eine das Hauptorgan und das andere ein kleiner Teil des Körpers ist.

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