Wenn ein Mensch einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft; er soll fünf Ochsen für einen Ochsen und vier Schafe für ein Schaf zurückgeben.

Wenn ein Mann stiehlt. Das Gesetz respektiert den Diebstahl von Rindern, die den Hauptteil ihres Eigentums ausmachten. Die Strafe für den Diebstahl eines geschlachteten oder verkauften Schafes betrug das Vierfache; für einen Ochsen fünffach wegen seines größeren Nutzens bei der landwirtschaftlichen Arbeit; aber sollte das gestohlene Tier lebend geborgen worden sein, war nur eine doppelte Entschädigung erforderlich, denn es war anzunehmen, dass er (der Dieb) kein geübter Kenner der Unehrlichkeit war; und die Notwendigkeit, sein Verbrechen wiedergutzumachen, könnte ihn für die Zukunft abschrecken.

Ein Räuber, der um Mitternacht in ein Haus einbricht, kann in Notwehr ungestraft getötet werden; aber wenn er nach Sonnenaufgang getötet wurde, würde das als Mord angesehen werden; weil es nicht für wahrscheinlich gehalten wurde, dass dann ein Angriff auf das Leben der Insassen verübt werden würde. In jedem Fall, in dem ein Dieb keine Wiedergutmachung leisten konnte, wurde er verkauft -

dh gerichtlich als Sklave als Sklave an die Partei, die er ausgeraubt hatte, für die übliche Zeit als Entschädigung erhalten.

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