Und wer den Namen des HERRN lästert, der soll getötet werden, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen, auch der Fremdling, der im Land geboren ist, wenn er den Namen des HERRN lästert, soll hingerichtet werden.

Sowohl der Fremde als auch der im Land Geborene. Obwohl Fremde nicht beschnitten werden mussten, wurden sie durch den Beitritt zum israelitischen Lager dem Gesetz unterworfen, insbesondere dem, was die Blasphemie betraf. Aus der Entscheidung des Orakels in diesem Fall leiteten die Juden die abergläubische Praxis ab, den Namen Jahwe nicht auszusprechen.

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