Das Land soll nicht ewig verkauft werden; denn das Land gehört mir; denn ihr seid Fremde und Fremde bei mir.

Das Land soll nicht für immer verkauft werden – oder „ganz abgeschnitten sein“, wie es die Marge besser wiedergibt. Das Land gehörte Gottes, der die ehemaligen Bewohner enteignet und in Verfolgung eines wichtigen Plans dem Volk seiner Wahl gegeben und es unter ihren Stämmen und Familien aufgeteilt hatte. Sie hielten es jedoch von Ihm nur als Pächter nach Belieben und hatten weder das Recht noch die Macht, Fremden darüber zu verfügen. Unter notwendigen Umständen können Einzelpersonen einen vorübergehenden Verkauf vornehmen.

Aber sie besaßen das Recht, es jederzeit gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung an den jetzigen Besitzer abzulösen, und durch die Beschlüsse des Jubiläums erhielten sie es kostenlos zurück, so dass das Land unveräußerlich wurde. (Siehe eine Ausnahme von diesem Gesetz, Levitikus 27:20 ).

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