Und sie sollen sich dir anschließen und die Obhut der Stiftshütte behalten für den ganzen Dienst der Stiftshütte, und kein Fremder soll dir nahekommen.

Ein Fremder, d. h. weder Priester noch Levit, der in irgendeine Abteilung des heiligen Amtes eindringt, sollte mit der Todesstrafe belegt werden.

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