Und wenn sich ein Fremder unter euch aufhält und dem HERRN das Passah hält; nach der Ordnung des Passahs und nach der Art und Weise soll er es tun: ihr sollt eine Ordnung haben, sowohl für den Fremden als auch für den, der im Land geboren wurde.

Wenn ein Fremder ... das Passah hält. Nichtjüdische Bekehrte oder Bekehrte, wie sie später genannt wurden, wurden, wenn sie beschnitten wurden, zu den gleichen Vorrechten wie einheimische Israeliten zugelassen und drohten der Exkommunikation, wenn sie das Passah versäumten. Aber die Beschneidung war eine unabdingbare Bedingung; und wer sich diesem Ritus nicht unterwarf, wurde unter strengsten Strafen vom Essen des Passahs verboten.

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