Wenn sie also, solange ihr Mann lebt, mit einem anderen Mann verheiratet ist, soll sie Ehebrecherin genannt werden; aber wenn ihr Mann tot ist, ist sie von diesem Gesetz frei; damit sie keine Ehebrecherin ist, obwohl sie mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Wenn sie also, solange ihr Mann lebt, mit einem anderen Mann verheiratet ist, soll sie Ehebrecherin genannt werden; aber wenn ihr Mann tot ist ('sterben'), ist sie von diesem Gesetz frei; so dass sie keine Ehebrecherin ist, obwohl sie mit einem anderen Mann verheiratet ('verbunden') ist.

Wird nach der Werbung fortgesetzt
Wird nach der Werbung fortgesetzt