ZAHLEN

KERL. VI.

      In diesem Kapitel haben wir: I. Das Gesetz über die Nasiräer, 1. Wozu ihn das Gelübde eines Nasiräers verpflichtete, Numeri 6:1 . 2. Ein Gesetz zur Abhilfe für den Fall, dass ein Nasiräer durch die Berührung eines toten Körpers verunreinigt wurde, Numeri 6:9 .

3. Die Feierlichkeit seiner Entlassung, als seine Zeit Numeri 6:13 war, Numeri 6:13 . II. Anweisungen an die Priester gegeben , wie sollten sie die Menschen, segnen Numeri 6:22 , & c.

Wird nach der Werbung fortgesetzt
Wird nach der Werbung fortgesetzt