Das Übertretungsgeld und das Sündengeld - In allen Fällen, in denen einem anderen Schaden zugefügt wurde, war ein Mann durch das Gesetz verpflichtet, dem Leidenden, wenn möglich, Entschädigung zu leisten; wenn nicht, zu seinem nächsten Verwandten. Wenn der Mann tot war und keinen Verwandten hinterlassen hatte, sollte der Priester Numeri 5:8 entschädigt werden . Dies würde einen Teil des Übertretungs- und Sündengeldes bilden.

Der Rest würde aus den freiwilligen Gaben der Priester stammen, die gekommen waren, um Sühne für Sünden oder Übertretungen zu leisten Numeri 5:10 . Zum Unterschied zwischen „Sünden“ und „Übertretungen“ siehe Anmerkung Levitikus 5:14 .

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