Vergleichen Sie die Randbezüge. Der so festgelegte Zehnte im dritten Jahr, der zu Hause als Nächstenliebe gespendet werden sollte, wurde nicht zusätzlich zu dem in anderen Jahren für die heiligen Mahlzeiten gezahlt, sondern ersetzte ihn. Die drei Jahre würden ab dem Sabbatjahr (siehe nächstes Kapitel) zählen, in dem natürlich weder der Zehnte gezahlt noch die Feste im Heiligtum gefeiert würden. Im dritten und sechsten Jahr des Siebenjahreszyklus wurden die Feste durch die in diesen Versen gebotene private Gastfreundschaft abgelöst.

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