Aber ist unter - unterliegt ihrer Kontrolle und Leitung.

Tutoren - Das Wort Tutor bedeutet bei uns richtigerweise Instruktor. Aber das entspricht nicht ganz dem Sinn des Originals. Das Wort ( επίτροπος Epitropos); bedeutet richtigerweise einen Steward, Manager, Agenten; Matthäus 20:8 ; Lukas 8:3 .

Wie hier verwendet, bezeichnet es einen - meist einen Sklaven oder einen Freigelassenen -, dem die Jungen einer Familie anvertraut wurden, der sie ausbildete, zur Schule begleitete oder manchmal zu Hause unterrichtete; vergleiche die Anmerkung bei Galater 3:24 . Ein solcher hätte die Kontrolle über sie.

Und Gouverneure - Dieses Wort ( οἰκόνομος oikonomos) bedeutet Hausverwalter, Aufseher, Verwalter. Es bezieht sich richtig auf jemanden, der Autorität über die Sklaven oder Diener einer Familie hatte, um ihnen ihre Aufgaben und Anteile zuzuweisen. Sie hatten im allgemeinen auch die Verwaltung der Haushaltsangelegenheiten und der Konten. Sie waren gewöhnlich Sklaven, denen dieses Amt als Belohnung für Treue anvertraut wurde; obwohl manchmal freie Personen beschäftigt wurden; Lukas 16:1 , Lukas 16:3 , Lukas 16:8 .

Diese Personen hatten auch die Familiensöhne, wahrscheinlich in Geldangelegenheiten, zu betreuen und unterschieden sich damit von denen, die Hauslehrer genannt wurden. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Unterschied in den Wörtern mit großer Genauigkeit zu markieren. Die allgemeine Bedeutung des Apostels ist, dass der Erbe unter Herrschaft und Zurückhaltung stand. Bis zum Zeitpunkt der Bestimmung des Vaters - Der festgelegte Zeitpunkt für seinen Eintritt in die Erbschaft.

Der Zeitpunkt, an dem er sich entschloss, ihm seinen Teil des Eigentums zu geben. Das Gesetz bei uns legt das Alter auf einundzwanzig fest, in dem ein Sohn die Freiheit haben soll, selbst zu verwalten. Andere Länder haben andere Zeiten angebracht. Aber der Zeitpunkt, zu dem der Sohn das Vermögen des Vaters erben soll, muss vom Vater selbst bestimmt werden, wenn er lebt, oder kann durch seinen Willen bestimmt werden, wenn er verstorben ist. Der Sohn kann das Eigentum nicht beanspruchen, wenn er volljährig ist.

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