Vielmehr: „Und die Kleidung, in der ein Aussatzanfall ist, sei es in Wollkleidung oder in Leinenkleidung; oder in Kettgarn oder in Schussgarn, entweder für Leinenkleidung oder für Wollkleidung; oder in einer Lederhaut oder in irgendeinem Lederartikel.“

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