_WENN EIN HERRSCHER GESÜNDIGT HAT UND AUS UNKENNTNIS GEGEN EINES DER
GEBOTE DES HERRN, SEINES GOTTES, ETWAS GETAN HAT, WAS NICHT GETAN
WERDEN SOLLTE, UND IST SCHULDIG;_
Wenn ein Herrscher gesündigt ha...
22 Wenn ein Herrscher hath gesündigt und getan _etwas_ durch
Unwissenheit _gegen_ keines der Gebote des L ORD seinen Gott _über
Dinge_ , die getan werden sollte , nicht, und ist schuldig; 23 Ode...