• Levitikus 27:17

    Heiligt6942 er seinen Acker7704 vom Halljahr 3104 8141 an, so soll er nach seinem Wert6187 gelten6965.

  • Levitikus 27:18

    Hat er ihn7704 aber nach310 dem Halljahr3104 geheiligt6942, so soll der Priester3548 das Geld3701 berechnen2803 nach6310 den übrigen3498 Jahren8141 zum Halljahr 3104 8141 und ihn darnach geringer1639 schätzen6187.

  • Levitikus 27:19

    Will aber der, so ihn geheiligt6942 hat, den Acker7704 lösen1350, so soll er den fünften2549 Teil des Geldes3701, zu dem er geschätzt6187 ist, draufgeben3254, so soll er sein werden6965.

  • Levitikus 27:20

    Will er ihn7704 aber nicht lösen1350, sondern verkauft4376 ihn7704 einem andern312 376, so soll er ihn nicht mehr lösen1350 können;

  • Levitikus 27:21

    sondern derselbe Acker7704, wenn er im Halljahr3104 frei3318 wird, soll dem HERRN3068 heilig6944 sein wie ein verbannter2764 Acker7704 und soll des Priesters3548 Erbgut272 sein.

  • Levitikus 27:22

    Wenn aber jemand dem HERRN3068 einen Acker7704 heiligt6942, den er gekauft4736 hat und der nicht sein Erbgut 272 7704 ist,

  • Levitikus 27:23

    so soll der Priester3548 berechnen2803, was er gilt4373 bis an das Halljahr3104 8141; und soll desselben Tages3117 solche Schätzung6187 geben5414, daß sie dem HERRN3068 heilig6944 sei.

  • Levitikus 27:24

    Aber im Halljahr 3104 8141 soll er7704 wiedergelangen7725 an den, von dem er ihn gekauft7069 hat, daß er sein Erbgut272 im Lande776 sei.

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