"In allen Sachen7379, die zu euch kommen935 von euren Brüdern251, die in ihren Städten5892 wohnen3427, zwischen Blut1818 und Blut1818, zwischen Gesetz8451 und Gebot4687, zwischen Sitten2706 und Rechten4941, sollt ihr sie unterrichten2094, daß sie sich nicht verschulden816 am HERRN3068 und ein Zorn7110 über euch und eure Brüder251 komme. Tut6213 also3541, so werdet ihr euch nicht verschulden816."

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