"nämlich den Maurern1443 und Steinmetzen 68 2672 und denen, die da Holz6086 und gehauene4274 Steine68 kaufen7069 sollten, daß das Baufällige919 am Hause1004 des HERRN3068 gebessert2388 würde, und für alles, was not war3318, um am Hause1004 zu bessern2394."

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