Auch über einen Fremden, der nicht zu deinem Volk Israel gehört, sondern aus einem fernen Land kommt um deines Namens willen;

Auch einen Fremden, der nicht zu deinem Volk Israel gehört. In diesem Haus sollten nicht nur Gebete erhört werden, sondern die Bitten sollten so auffallend erhört werden, dass ihre Erfüllung selbst für Ungläubige ein Beweis für die höchste Existenz und grenzenlose Macht Jahwes werden sollte. Salomo spricht in diesem Teil seines Weihungsgebets von Fremden, nicht von israelitischer Abstammung, die sich begeben, um Gott in diesem Tempel anzubeten, als eine bekannte und zulässige Verwendung (vgl. Matthäus 21:13 ; Markus 11:17 ). Es gab wahrscheinlich eine große Zahl von Ausländern, die in Kanaan unter den Juden wohnten , und es würde sicherlich unter der Herrschaft Salomos zunehmen (siehe für Geer ( H1616 ), den bekehrten Fremden, in Exodus 12:19; Exodus 12:48 ; Levitikus 17:15 ; Levitikus 24:22 ; Numeri 9:14 : und für Toscha oder Zar, zerstreuter Fremder, in Exodus 12:45 ; Levitikus 22:10 ; Numeri 1:51 ).

In dieser bemerkenswerten Passage, die umso entscheidender ist, als sie eine feierliche Anerkennung der Grundsätze und Ziele des jüdischen Gesetzes enthält, ausgehend von der höchsten menschlichen Autorität und sanktioniert durch die unmittelbare Zustimmung Gottes, dessen Herrlichkeit das Haus des Herrn erfüllt während des feierlichen Flehens sehen wir es klar niedergelegt, nicht nur, dass der jüdische Plan angepasst und entworfen wurde, „um allen Völkern der Erde klar zu machen, dass der Herr Gott ist und dass es keinen anderen gibt“; sondern auch, dass der Fremde aus der entlegensten Gegend, der dazu gebracht werden sollte, an den wahren Gott zu glauben und ihn anzubeten, nicht nur erlaubt, sondern berufen und ermutigt wurde, „zum Tempel von Jerusalem zu beten“, sich an den Andachten der das auserwählte Volk Gottes und ebenso mit ihm auf die göttliche Gunst hoffen, und die Annahme seiner Gebete, ohne Bürger des jüdischen Staates zu werden oder sich dem Joch des mosaischen Rituals oder des Zivilrechts zu unterwerfen. Denn die Worte Salomos gehen offenbar davon aus, dass der Fremde, den er als so flehentlich beschreibt, „nicht vom Volk Israel“ blieb, wie er ursprünglich gewesen war (Graves 2:, S. 368).

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