Vierzig Streifen darf er ihm geben und nicht überschreiten; damit er ihn nicht übersteigen und ihn mit vielen Streifen übertreffen sollte, dann würde dein Bruder dir gemein erscheinen.

Wenn er nicht übersteigen sollte, sollte dein Bruder dir nicht gemein erscheinen. Man kann vielleicht annehmen, dass diese Art der Bestrafung selbst eine Schande war, unabhängig davon, welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, um ihre Härte einzuschränken. Aber man darf nicht vergessen, dass die Alten es mit ganz anderen Assoziationen betrachteten als wir. Bei den Römern galt die Zufügung der Geißel nicht als berüchtigt; denn es wurde manchmal sogar auf Freie und hochgeborene Bürger angewandt. Aber die vom Gesetzgeber in diesem Gesetz angeführte Begründung für die Beschränkung der Streifenzahl ist sehr bemerkenswert.

Es ist nicht nur ein Motiv des Mitleids mit einem Leidenden – es ist eine Achtung der menschlichen Natur, deren Rechte selbst bei einem Verbrecher gewahrt werden. Einem Menschen eine übertriebene und erniedrigende Strafe aufzuerlegen, bedeutet, die Gefühle derer, die dies bezeugen, zu empören und die Menschheit selbst zu verachten. Dieser humane Charakter der mosaischen Gesetzgebung verdient besondere Beachtung. So streng sie in mancher Hinsicht auch sein mag, sie bewahrt die Würde der Natur des Menschen und erlaubt nicht einmal einem schuldigen Täter, „anderen abscheulich zu erscheinen“.

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