Und die fünfundzwanzigtausend in der Länge und die zehntausend in der Breite sollen auch die Leviten, die Diener des Hauses, für sich haben als Besitz für zwanzig Kammern.

Die Leviten ... haben ... als Besitz für zwanzig Kammern - d. h. die Leviten sollen es als Besitz haben, die in zwanzig Kammern wohnen sollen.

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