Ihr sollt nicht stehlen, nicht falsch handeln, einander nicht belügen.

Ihr sollt nicht stehlen ... weder einander anlügen , х 'iysh ( H376 ) ba`ªmiytow ( H5997 )] - ein Mann von seinem Nachbarn. In dieser Passage werden eine Vielzahl von sozialen Pflichten eingeschärft, hauptsächlich in Bezug auf gewöhnliche und wenig beachtete Laster, zu denen die Menschheit äußerst anfällig ist – wie zum Beispiel die Begehung von geringfügigen Betrügereien oder keine Skrupel, die Wahrheit in geschäftlichen Transaktionen zu verletzen, und das Verspotten körperlicher Gebrechen , oder Geschichten zum Vorurteil anderer in Umlauf zu bringen. Im Gegensatz zu diesen schlechten Gewohnheiten wird ein Geist der Menschlichkeit und brüderlicher Güte stark erzwungen.

Vers 12. Ihr sollt nicht falsch bei meinem Namen schwören. Da dieses Verbot in diesem und den beiden folgenden Kapiteln häufig vorkommt, kann man feststellen, dass sich der Abschnitt hauptsächlich auf die Heiligung Gottes bezieht.

Vers 13. Du sollst den Betrug prüfen ... der Lohn des Angeheuerten soll nicht bei dir bleiben ... - (vgl. Deuteronomium 24:14 .) Der Apostel Jakobus ( Jakobus 5:4 ) bezieht sich auf diese Satzung als noch in voller Verpflichtung, wie er es auch tut ( Jakobus 2:9 ), die in Levitikus 19:15 (siehe die Anmerkung zu Exodus 23:8 ).

Vers 16. Du sollst nicht als Märchenerzähler auf und ab gehen , х Teeleek ( H3212 ) raakiyl ( H7400 )]. Die Worte sind in Sprüche 11:13 entlehnt ; Sprüche 20:19 ; Jeremia 6:28 ; Jeremia 9:3 .

Geheime Informanten durften nicht mit Richtern kommunizieren, außer in Fällen von Götzendienst oder unentdecktem Mord. Dieses Gesetz bezieht sich jedoch nur auf die Verbreitung böswilliger oder schädigender Gerüchte; und da ein Schwätzer, obwohl er nur in Leichtfertigkeit oder Gedankenlosigkeit spricht, viel Unfug anrichten kann, wurde davon abgeraten, Geschichten zu erzählen.

Du sollst auch nicht gegen das Blut deines Nächsten bestehen, d. h. als falscher Ankläger oder falscher Zeuge handeln, um das Leben eines anderen zu gefährden. Ankläger und Zeugen standen in der Regel vor Gerichten, während die Richter saßen.

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