Aber wenn irgendein Mann - Wenn irgendein anderer Gast; jeden gewissenhaften Mitchristen, der anwesend sein mag. Dass sich das Wort „beliebig“ ( τις tis) auf einen Mitgast bezieht, scheint offensichtlich; denn es ist unwahrscheinlich, dass der Wirt auf irgendeinen Teil des Essens auf seinem eigenen Tisch hinweisen würde, auf die Rechtmäßigkeit des Essens, von dem er annehmen würde, dass es Zweifel gibt. Es könnte jedoch ein gewissenhafter Mitchrist anwesend sein, der starke Zweifel an der Angemessenheit des Essens hegte und den anderen Gästen dies anzeigte.

Um seinetwillen, der es gezeigt hat - Beleidige ihn nicht; führe ihn nicht in Sünde, schmerze nicht und verletzte seine Gefühle nicht.

Und um des Gewissens willen - Essen Sie nicht, aus Respekt vor den gewissenhaften Skrupeln dessen, der Ihnen sagte, dass es Götzen angeboten wurde. Das Wort „Gewissen“ bezieht sich auf das Gewissen des Informanten 1 Korinther 10:29 ; dennoch sollte er es sich zur Gewissenssache machen, seine schwachen Brüder nicht zu verletzen oder sie in die Sünde zu verleiten.

Denn die Erde gehört dem Herrn ... - Siehe 1 Korinther 10:26 . Diese Wörter fehlen in vielen mss. (siehe Mills griechisches Testament) und in der Vulgata, Syrischen, Koptischen und Arabischen Version; und werden von Griesbach weggelassen. Grotius sagt, dass sie weggelassen werden sollten. Es könnte leicht ein Fehler gewesen sein, sie aus 1 Korinther 10:26 transkribieren .

Die Autorität der Hs. spricht jedoch dafür, sie beizubehalten; und sie werden von den griechischen Vätern und Kommentatoren zitiert. Wenn sie beibehalten werden sollen, sind sie wahrscheinlich in diesem Sinne zu interpretieren; „Es besteht keine „Notwendigkeit“, dieses Essen zu sich zu nehmen. Alle Dinge gehören Gott; und er hat für Ihre Bedürfnisse reichlich gesorgt, ohne Sie der Notwendigkeit zu unterwerfen, dies zu essen. Da dies der Fall ist, ist es am besten, die Skrupel derer zu berücksichtigen, die Zweifel an der Angemessenheit des Essens dieser Nahrung haben, und sich der Stimme zu enthalten.“

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