Besser: „Tue dies jetzt, o mein Sohn, und befreie dich, wenn du in das Haus deines Freundes gekommen bist; geh, wie du dich niederdrückst (vielleicht „mit deinem Fuß stampfen“ oder „beeilen“), heiß auf deinen Freund drücken. Holen Sie sich durch Überreden und notfalls durch Drohung die Bürgschaft zurück, in deren Unterzeichnung Sie sich verfangen haben: „Der „Freund“ ist nach wie vor der Gefährte, nicht der Gläubiger.

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