• Deuteronomium 19:15

    Es soll kein einzelner259 Zeuge5707 wider jemand376 auftreten6965 über irgend eine Missetat5771 oder Sünde2403, es sei welcherlei Sünde2399 es sei, die man tun2398 kann, sondern in dem Mund6310 zweier8147 oder dreier7969 Zeugen5707 soll die Sache1697 bestehen6965.

  • Deuteronomium 19:16

    Wenn ein frevler2555 Zeuge5707 wider jemand376 auftritt6965, über ihn zu bezeugen6030 eine Übertretung5627,

  • Deuteronomium 19:17

    so sollen die beiden8147 Männer582, die eine Sache7379 miteinander haben, vor6440 dem HERRN3068, vor6440 den Priestern3548 und Richtern8199 stehen5975, die zur selben Zeit3117 sein werden;

  • Deuteronomium 19:18

    und die Richter8199 sollen wohl3190 forschen1875. Und wenn der falsche8267 Zeuge5707 hat ein falsches8267 Zeugnis5707 wider seinen Bruder251 gegeben6030,

  • Deuteronomium 19:19

    so sollet ihr ihm tun6213, wie er gedachte2161 seinem Bruder251 zu tun6213, daß du das Böse7451 von7130 dir wegtust1197,

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