"Laßt uns unsre Obersten8269 bestellen5975 für die ganze Gemeinde6951, daß alle, die in unsern Städten5892 fremde5237 Weiber802 genommen3427 haben, zu bestimmten2163 Zeiten6256 kommen935 und die Ältesten2205 einer jeglichen Stadt5892 und ihre Richter8199 mit ihnen, bis daß von uns gewendet7725 werde der Zorn 639 2740 unseres Gottes430 um dieser Sache1697 willen."

Wird nach der Werbung fortgesetzt