• Levitikus 5:15

    Wenn sich jemand5315 vergreift4604 4603, daß er es versieht7684 und sich versündigt2398 an dem, das dem HERRN3068 geweiht6944 ist, soll er ein Schuldopfer817 dem HERRN3068 bringen935, einen Widder352 ohne Fehl8549 von der Herde6629, der zwei Silberlinge3701 wert6187 sei nach dem Lot8255 des Heiligtums6944, zum Schuldopfer817.

  • Levitikus 5:16

    Dazu was er gesündigt2398 hat an dem Geweihten6944, soll er wiedergeben7999 und den fünften Teil2549 darüber3254 geben, und soll’s dem Priester3548 geben5414; der soll ihn versöhnen 3548 3722 mit dem Widder352 des Schuldopfers817, so wird’s ihm vergeben5545.

  • Levitikus 5:17

    Wenn jemand5315 sündigt2398 und tut6213 wider irgend ein259 Gebot4687 des HERRN3068, was er nicht tun6213 sollte, und hat’s nicht gewußt3045, der hat sich verschuldet816 und ist einer Missetat5771 schuldig5375

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