"Wenn sich jemand5315 vergreift4604 4603, daß er es versieht7684 und sich versündigt2398 an dem, das dem HERRN3068 geweiht6944 ist, soll er ein Schuldopfer817 dem HERRN3068 bringen935, einen Widder352 ohne Fehl8549 von der Herde6629, der zwei Silberlinge3701 wert6187 sei nach dem Lot8255 des Heiligtums6944, zum Schuldopfer817."

Wird nach der Werbung fortgesetzt