"Auch von der Zeit3117 an, da mir befohlen6680 ward, ihr Landpfleger6346 zu sein im Lande776 Juda3063, nämlich vom 20.6242 Jahr8141 an bis in das 32. 8147 7970 Jahr8141 des Königs4428 Arthahsastha783, das sind zwölf 8147 6240 Jahre8141, nährte398 ich mich und meine Brüder251 nicht von der Landpfleger6346 Kost3899."

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