• Numeri 15:13

    Wer ein Einheimischer249 ist, der soll solches tun6213, daß er dem HERRN3068 opfere7126 ein Opfer801 zum süßen5207 Geruch7381.

  • Numeri 15:14

    Und wenn ein Fremdling1616 bei euch wohnt1481 oder unter8432 euch bei euren Nachkommen1755 ist, und will dem HERRN3068 ein Opfer801 zum süßen5207 Geruch7381 tun6213, der soll tun6213, wie ihr tut6213.

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