• Numeri 30:1

    Und Mose4872 sagte559 den Kindern1121 Israel3478 alles, was ihm4872 der HERR3068 geboten6680 hatte.

  • Numeri 30:2

    Und Mose4872 redete1696 mit den Fürsten7218 der Stämme4294 der Kinder1121 Israel3478 und sprach559: Das ist’s1697, was der HERR3068 geboten6680 hat:

  • Numeri 30:3

    Wenn jemand376 dem HERRN3068 ein Gelübde5088 tut5087 oder einen Eid7621 schwört7650, daß er seine Seele 5315 632 verbindet631, der soll sein Wort1697 nicht aufheben2490, sondern alles tun6213, wie es zu seinem Munde6310 ist ausgegangen3318.

  • Numeri 30:4

    Wenn ein Weib802 dem HERRN3068 ein Gelübde5088 tut5087 und sich verbindet632 631, solange sie in ihres Vaters1 Hause1004 und ledig5271 ist,

  • Numeri 30:5

    und ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, das sie nimmt631 auf ihre Seele5315, kommt8085 vor8085 ihren Vater1, und er1 schweigt2790 dazu, so gilt6965 all ihr Gelübde5088 und all ihr Verbündnis632, das sie ihrer Seele5315 aufgelegt631 hat.

  • Numeri 30:6

    Wo aber ihr Vater1 ihr wehrt5106 des Tages3117, wenn er’s hört8085, so gilt6965 kein Gelübde5088 noch Verbündnis632, das sie auf ihre Seele5315 genommen631 hat; und der HERR3068 wird ihr gnädig5545 sein, weil ihr Vater1 ihr gewehrt5106 hat.

  • Numeri 30:7

    Wird sie aber eines Mannes376 und hat ein Gelübde5088 auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen8193 ein Verbündnis entfahren4008 über631 ihre Seele5315,

  • Numeri 30:8

    und der Mann376 hört8085 es, und schweigt2790 desselben Tages3117 still, so gilt6965 ihr Gelübde5088 und Verbündnis632 631, das sie auf ihre Seele5315 genommen6965 hat.

  • Numeri 30:9

    Wo aber ihr Mann376 ihr wehrt5106 des Tages3117, wenn er’s hört8085, so ist ihr Gelübde5088 los6565, das sie auf sich hat, und das Verbündnis631, das ihr aus ihren Lippen8193 entfahren4008 ist über ihre Seele5315; und der HERR3068 wird ihr gnädig5545 sein.

  • Numeri 30:10

    Das Gelübde5088 einer Witwe490 und Verstoßenen1644, alles Verbündnis631, das sie nimmt auf ihre Seele5315, das gilt6965 auf ihr.

  • Numeri 30:11

    Wenn eine in ihres Mannes376 Hause1004 gelobt5087 oder sich mit einem Eide7621 verbindet 632 631 über ihre Seele5315,

  • Numeri 30:12

    und ihr Mann376 hört8085 es, und schweigt2790 dazu und wehrt5106 es nicht, so gilt6965 all dasselbe Gelübde5088 und alles Verbündnis632 631, das sie auflegt ihrer Seele5315.

  • Numeri 30:13

    Macht’s6565 aber ihr Mann376 des Tages3117 los6565, wenn er’s hört8085, so gilt6965 das nichts6965, was aus ihren Lippen8193 gegangen4161 ist, was sie gelobt5088 oder wozu sie sich verbunden632 hat über ihre Seele5315; denn ihr Mann376 hat’s losgemacht6565, und der HERR3068 wird ihr gnädig5545 sein.

  • Numeri 30:14

    Alle Gelübde5088 und Eide7621, die verbinden632 den Leib5315 zu kasteien6031, mag ihr Mann376 bekräftigen6965 oder aufheben6565 also:

  • Numeri 30:15

    wenn er376 dazu2790 schweigt2790 von einem Tag3117 zum andern3117, so bekräftigt6965 er alle ihre Gelübde5088 und Verbündnisse632, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen2790 hat des Tages3117, da er’s hörte8085;

  • Numeri 30:16

    wird er’s6565 aber aufheben6565, nachdem310 er’s gehört8085 hat, so soll er ihre Missetat5771 tragen5375.

  • Numeri 30:17

    Das sind die Satzungen2706, die der HERR3068 dem Mose4872 geboten6680 hat zwischen Mann376 und Weib802, zwischen Vater1 und Tochter1323, solange sie noch ledig5271 ist in ihres Vaters1 Hause1004.

Wird nach der Werbung fortgesetzt