"Wenn jemand376 dem HERRN3068 ein Gelübde5088 tut5087 oder einen Eid7621 schwört7650, daß er seine Seele 5315 632 verbindet631, der soll sein Wort1697 nicht aufheben2490, sondern alles tun6213, wie es zu seinem Munde6310 ist ausgegangen3318."

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