• Numeri 19:11

    Wer nun irgend einen toten 5315 4191 Menschen120 anrührt5060, der wird sieben7651 Tage3117 unrein2930 sein.

  • Numeri 19:12

    Der soll sich hiermit entsündigen2398 am dritten7992 Tage3117 und am siebenten7637 Tage3117, so wird er rein2891; und wo er sich nicht am dritten7992 Tage3117 und am siebenten7637 Tage3117 entsündigt2398, so wird er nicht rein2891 werden.

  • Numeri 19:13

    Wenn aber jemand irgend einen toten 5315 4191 Menschen 120 4191 anrührt5060 und sich nicht entsündigen2398 wollte, der verunreinigt2930 die Wohnung4908 des HERRN3068, und solche Seele5315 soll ausgerottet3772 werden aus Israel3478. Darum daß das Sprengwasser 5079 4325 nicht über ihn gesprenget2236 ist, so ist er unrein2931; seine Unreinigkeit2932 bleibt an ihm.

  • Numeri 19:14

    Das ist das Gesetz8451: Wenn ein Mensch120 in der Hütte168 stirbt4191, soll jeder, der in die Hütte168 geht935 und wer in der Hütte168 ist, unrein2930 sein sieben7651 Tage3117.

Wird nach der Werbung fortgesetzt