• Numeri 30:14

    Alle Gelübde5088 und Eide7621, die verbinden632 den Leib5315 zu kasteien6031, mag ihr Mann376 bekräftigen6965 oder aufheben6565 also:

  • Numeri 30:15

    wenn er376 dazu2790 schweigt2790 von einem Tag3117 zum andern3117, so bekräftigt6965 er alle ihre Gelübde5088 und Verbündnisse632, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen2790 hat des Tages3117, da er’s hörte8085;

  • Numeri 30:16

    wird er’s6565 aber aufheben6565, nachdem310 er’s gehört8085 hat, so soll er ihre Missetat5771 tragen5375.

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