• Numeri 35:16

    Wer jemand mit einem Eisen 1270 3627 schlägt5221, daß er stirbt4191, der ist ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.

  • Numeri 35:17

    Wirft3027 er ihn mit einem Stein68, mit dem jemand mag getötet 5221 4191 werden, daß er davon stirbt4191, so ist er ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.

  • Numeri 35:18

    Schlägt 3027 5221 3627 er ihn aber mit einem Holz6086, mit dem jemand mag totgeschlagen4191 werden, daß er stirbt4191, so ist er ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.

  • Numeri 35:19

    Der Rächer1350 des Bluts1818 soll den Totschläger7523 zum4191 Tode bringen4191; wo er ihm begegnet6293, soll er1931 ihn töten4191.

  • Numeri 35:20

    Stößt1920 er ihn aus Haß8135 oder wirft7993 etwas auf ihn aus List6660, daß er stirbt4191,

  • Numeri 35:21

    oder schlägt5221 ihn aus Feindschaft342 mit seiner Hand3027, daß er stirbt4191, so soll4191 er des Todes4191 sterben4191, der ihn geschlagen5221 hat; denn er ist ein Totschläger7523. Der Rächer1350 des Bluts1818 soll ihn7523 zum4191 Tode bringen4191, wo er ihm begegnet6293.

  • Numeri 35:22

    Wenn er ihn aber ungefähr6621 stößt1920, ohne3808 Feindschaft342, oder wirft7993 irgend etwas3627 auf ihn unversehens6660

  • Numeri 35:23

    oder wirft5307 irgend einen Stein68 auf ihn, davon man sterben4191 mag, und er hat’s nicht3808 gesehen7200, also daß er stirbt4191, und er ist nicht sein Feind341, hat ihm auch kein Übles7451 gewollt1245,

  • Numeri 35:24

    so soll die Gemeinde5712 richten8199 zwischen dem, der geschlagen5221 hat, und dem Rächer1350 des Bluts1818 nach diesen Rechten4941.

  • Numeri 35:25

    Und die Gemeinde5712 soll den Totschläger7523 erretten5337 von der Hand3027 des Bluträchers 1818 1350 und soll ihn wiederkommen7725 lassen zu der Freistadt4733 5892, dahin er geflohen5127 war; und er soll daselbst bleiben3427, bis daß der Hohepriester 1419 3548 sterbe4194, den man mit dem heiligen6944 Öl8081 gesalbt4886 hat.

  • Numeri 35:26

    Wird aber der Totschläger 3318 7523 aus3318 seiner Freistadt 4733 5892 Grenze1366 gehen3318, dahin er geflohen5127 ist,

  • Numeri 35:27

    und der Bluträcher 1818 1350 findet4672 ihn außerhalb2351 der Grenze1366 seiner Freistadt 4733 5892 und schlägt7523 ihn7523 tot7523, so soll er des Bluts1818 nicht schuldig sein.

  • Numeri 35:28

    Denn er7523 sollte in seiner Freistadt 4733 5892 bleiben3427 bis an den Tod4194 des Hohenpriesters1419 3548, und nach310 des Hohenpriesters 1419 3548 Tod4194 wieder7725 zum Lande776 seines Erbguts272 kommen7725.

  • Numeri 35:29

    Das soll euch ein Recht 2708 4941 sein bei euren Nachkommen1755, überall, wo ihr wohnet4186.

  • Numeri 35:30

    Den Totschläger7523 soll man töten7523 nach dem Mund6310 zweier Zeugen5707. Ein259 Zeuge5707 soll nicht aussagen6030 über eine Seele5315 zum Tode4191.

  • Numeri 35:31

    Und ihr sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für die Seele5315 des Totschlägers7523; denn er ist des Todes4191 schuldig7563, und er soll4191 des Todes4191 sterben4191.

  • Numeri 35:32

    Und sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für den, der zur Freistadt 4733 5892 geflohen5127 ist, daß er wiederkomme7725, zu wohnen3427 im Lande776, bis der Priester3548 sterbe4194.

  • Numeri 35:33

    Und schändet2610 das Land776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig1818 ist, der schändet2610 das Land776, und das Land776 kann vom Blut1818 nicht versöhnt3722 werden, das darin vergossen8210 wird, außer durch das Blut1818 des, der es vergossen8210 hat.

  • Numeri 35:34

    Verunreinigt2930 das Land776 nicht, darin ihr wohnet3427, darin8432 ich auch wohne7931; denn ich bin der HERR3068, der unter8432 den Kindern1121 Israel3478 wohnt7931.

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