• Numeri 35:26

    Wird aber der Totschläger 3318 7523 aus3318 seiner Freistadt 4733 5892 Grenze1366 gehen3318, dahin er geflohen5127 ist,

  • Numeri 35:27

    und der Bluträcher 1818 1350 findet4672 ihn außerhalb2351 der Grenze1366 seiner Freistadt 4733 5892 und schlägt7523 ihn7523 tot7523, so soll er des Bluts1818 nicht schuldig sein.

  • Numeri 35:28

    Denn er7523 sollte in seiner Freistadt 4733 5892 bleiben3427 bis an den Tod4194 des Hohenpriesters1419 3548, und nach310 des Hohenpriesters 1419 3548 Tod4194 wieder7725 zum Lande776 seines Erbguts272 kommen7725.

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