• Numeri 35:27

    und der Bluträcher 1818 1350 findet4672 ihn außerhalb2351 der Grenze1366 seiner Freistadt 4733 5892 und schlägt7523 ihn7523 tot7523, so soll er des Bluts1818 nicht schuldig sein.

  • Numeri 35:28

    Denn er7523 sollte in seiner Freistadt 4733 5892 bleiben3427 bis an den Tod4194 des Hohenpriesters1419 3548, und nach310 des Hohenpriesters 1419 3548 Tod4194 wieder7725 zum Lande776 seines Erbguts272 kommen7725.

  • Numeri 35:29

    Das soll euch ein Recht 2708 4941 sein bei euren Nachkommen1755, überall, wo ihr wohnet4186.

  • Numeri 35:30

    Den Totschläger7523 soll man töten7523 nach dem Mund6310 zweier Zeugen5707. Ein259 Zeuge5707 soll nicht aussagen6030 über eine Seele5315 zum Tode4191.

  • Numeri 35:31

    Und ihr sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für die Seele5315 des Totschlägers7523; denn er ist des Todes4191 schuldig7563, und er soll4191 des Todes4191 sterben4191.

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