• Numeri 35:31

    Und ihr sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für die Seele5315 des Totschlägers7523; denn er ist des Todes4191 schuldig7563, und er soll4191 des Todes4191 sterben4191.

  • Numeri 35:32

    Und sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für den, der zur Freistadt 4733 5892 geflohen5127 ist, daß er wiederkomme7725, zu wohnen3427 im Lande776, bis der Priester3548 sterbe4194.

  • Numeri 35:33

    Und schändet2610 das Land776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig1818 ist, der schändet2610 das Land776, und das Land776 kann vom Blut1818 nicht versöhnt3722 werden, das darin vergossen8210 wird, außer durch das Blut1818 des, der es vergossen8210 hat.

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