"Und alle Töchter1323, die Erbteil5159 besitzen3423 unter den Stämmen4294 der Kinder1121 Israel3478, sollen freien802 einen259 von dem Geschlecht4940 des Stammes4294 ihres Vaters1, auf daß ein jeglicher376 unter den Kindern1121 Israel3478 seiner Väter1 Erbe5159 behalte3423"

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