"dazu die Säulen5982 des Vorhofs2691 umher5439 und Füße134 und Nägel3489 und Seile4340 mit allem ihrem Geräte3627, nach allem ihrem Amt5656; einem jeglichen sollt ihr seinen Teil8034 der Last4853 am Geräte3627 zu warten4931 verordnen6485."

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