Wenn ein Mann seinem Nächsten Geld oder Sachen zum Aufbewahren liefert und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird; wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte bezahlen.

Wenn ein Mann seinem Nächsten Geld oder andere Sachen zur Aufbewahrung übergeben soll ... Die in diesem Abschnitt enthaltenen Gesetze beziehen sich auf den Verlust von Eigentum durch Diebstahl oder auf andere Weise und auf die Art und Weise, wie die Leidenden wiedergutgemacht werden können. Zeug , х keeliym ( H3627 )] - Geräte, Geräte, Möbel (siehe die Anmerkungen zu Exodus 3:22 ; Exodus 11:2 ); auch Kleidung, Schmuck ( Deuteronomium 22:5 ; Jesaja 61:10 ), Musikinstrumente ( 2 Chronik 34:12 ; Amos 6:5 ), Jagd- oder Militärwaffen ( Genesis 27:3 ).

Wenn ein Geldbetrag oder Wertgegenstände, die in der Obhut eines Nachbarn zur Sicherheit hinterlegt worden waren, aus seinem Haus gestohlen wurden, sollte der Dieb bei seiner Entdeckung verpflichtet sein, das Doppelte seines Entwendeten entweder aus seinen eigenen Besitz oder, falls er nichts zu geben hat, für eine dem Wert der gestohlenen Sache entsprechende Dienstzeit an die Person, der er Unrecht getan hat. Aber wenn kein Anhaltspunkt kann die Entdeckung des Diebes erhalten werden, der Hausherr , der die fehlenden Artikel anvertraut wird, um sie zu reinigen von Verdacht, zu vergleichen , bevor х ‚el ( H413 ) haa-'ªlohiym ( H430 )] der Götter – d. h. Richter (siehe die Anmerkung zu Exodus 21:6) und geben eine feierliche Erklärung ab, wahrscheinlich unter Eid [die Septuaginta hat: kai omeitai und wird schwören], dass er es nicht für seinen eigenen Gebrauch angeeignet hat, noch Particeps criminis war. [Septuagint, mee auton peponeereusthai ef'holees tees parakatatheekees tou pleesiou-dass er die Kaution seines Nachbarn nicht betrügerisch verwendet hat.]

Vers 9 : Für alle Arten von Übertretung , х `al ( H5921 ) kaal ( H3605 ) dªbar ( H1697 ) pesha` ( H6588 )] - für jeden Fall der falsch. Der Kontext weist auf Eigentumsgegenstände hin, entweder abstrahiert oder verloren; und so sieht es die Septuaginta [kata pan reeton adikeema – in Bezug auf jede Angelegenheit des oben genannten spezifizierten Übertretens ( 'ªsher ( H834 ) yo'mar ( H559 ) kiy ( H3588 ) huw' ( H1931 ) zeh (H2088 ) ) worüber man sagen kann, das ist es - nämlich das Ding, das mir gestohlen wurde; oder dies ist er - nämlich den ich als Dieb beschuldige - die Sache beider Parteien soll vor Gericht untersucht werden].

Und (er), den die Richter verurteilen sollen, wird nach einer Untersuchung verurteilen, ob die Person, der das Vermögen anvertraut wurde, wegen unehrlicher Aneignung oder der Hinterleger einer falschen Anklage.

Muss doppelt zahlen - dh doppelte Entschädigung für gestohlenes Eigentum in der einen Ausgabe oder für verletzte Gefühle in der anderen.

Vers 10-13. Wenn ein Mann seinem Nächsten einen Esel liefert ... um ihn zu behalten. Unter „Nachbar“ kann entweder ein Bekannter oder ein Diener verstanden werden.

Und es stirbt oder wird verletzt oder vertrieben, ohne dass es ein Mensch sieht. Das erste Opfer kann jedem Tier durch eine innere Krankheit oder durch die Heimsuchung Gottes passieren. Die zweite wird ausgedrückt durch х nishbar ( H7665 )] gebrochen werden, sich die eigenen Glieder brechen, indem sie über einen Abgrund fallen, oder auf andere Weise (vgl. Jesaja 8:15 ; Jesaja 28:13 ; Hesekiel 34:4 ; Hesekiel 34:15 ; Sacharja 11:16 ); und das dritte [von nishbaah ( H7617 )], das häufig in Bezug auf die Abstraktion von Vieh durch Plünderer verwendet wird ( 1 Chronik 5:21 ; 2 Chronik 14:14 ; Hiob 1:15 ;Hiob 1:17 ). Wenn niemand aus eigener Kenntnis aussagen könnte, durch wen oder auf welche Weise der Verlust verursacht wurde.

Vers 11. Dann wird ein Eid des Herrn - so bezeichnet, entweder von Seiner Vollmacht ernannt oder feierlich in Seinem Namen als Zeuge genommen, sowie als Rächer des Meineids.

Zwischen ihnen beiden - d.h. zwischen dem Besitzer und dem Wärter, entweder beide schwören - der eine, dass er das Tier nach Vereinbarung oder gegen Lohn in die Obhut seines Nachbarn gegeben hat, und das andere, dass er es sich angeeignet seinen eigenen Gebrauch, oder von letzterem nur, der beteuert, dass er nicht die Ursache für den Tod, die Verstümmelung oder das Verschwinden des Tieres war. Der Eigentümer war verpflichtet, den Eid anzunehmen und dem Streit ein Ende zu setzen.

Vers 12. Und wenn es ihm gestohlen wird , х mee'imow ( H5973 )] - von ihm; d.h. aus seiner Macht oder Obhut (ein ganz anderer Fall als der vorangegangene ( Exodus 22:7 ) und daher, da eine gewöhnliche Sorgfalt und Sorgfalt seinerseits den Diebstahl hätte verhindern können ( Genesis 31:39 ) er soll, erforderlich , um die Eigentümer zu entschädigen Vers 13. Wenn es in Stücke gerissen werden - i: e, von reißenden Tieren (. Deuteronomium 33:20 , 37; 44:28; Psalter 22:13 ; Nahum 2:12 ) , dann bringe er es zum Zeugnis – nämlich den zerstückelten Kadaver oder einen Teil davon ( 1 Samuel 17:34 ; Amos 3:12), als Beweis nicht nur für den heftigen Angriff, sondern auch für die heftigen Anstrengungen, die zu seiner Verteidigung oder Rettung unternommen wurden.

Die chaldäischen und samaritischen Versionen geben an, „er soll einen Zeugen bringen“ – d Wolf, Löwe, Hyäne usw. waren in der Nachbarschaft sichtbar oder zeugen von seinem Fleiß und seiner Treue bei der Bewachung seines Schützlings.

Vers 14. Wenn ein Mensch etwas von seinem Nächsten borgt und es verletzt wird oder stirbt. Sollte ein Tier, das nur für einen vorübergehenden Zweck ausgeliehen wurde, in den Händen des Leihnehmers einen so schwerwiegenden Schaden erleiden, dass der ordnungsgemäße Eigentümer für alle Zeit seiner Dienste beraubt wird, ist es angemessen, dass der Leihnehmer verpflichtet ist, den Verlust zurückzahlen, weil das Wissen um die Existenz eines solchen Gesetzes einen Kreditnehmer dazu veranlassen würde, es vorsichtiger und umsichtiger zu verwenden, als Menschen mit Dingen umgehen, die nicht ihr eigenes sind; aber da der Nutzen aus der Nutzung allein ihm zusteht, ist es richtig, dass er den Verlust trägt.

Vers 15. Aber wenn sein Besitzer dabei ist, wird er es nicht gut machen. In diesem vermeintlichen Zustand beruhte die Haftungsfreistellung des Kreditnehmers offenbar auf der Annahme, dass niemand ein krankes Tier in Gegenwart seines Besitzers gebrauchen würde und dass es durch seine Anwesenheit und Sanktion gebührend gepflegt wurde. Das gleiche, wenn es gemietet würde, anstatt geliehen zu werden.

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