Abraham zum Besitz vor den Kindern Heth, vor allem, was durch das Tor seiner Stadt einging.

Das Feld von Ephron wurde Abraham zum Besitz gesichert. Dies ist der früheste aktenkundige Fall einer Eigentumsübertragung. Es gab keinen Anwalt, kein Pergament, kein Siegel oder keine Unterschrift auf einer Urkunde, kein Registerhaus, in dem sie im Stadtarchiv von Hebron hinterlegt werden konnte. Es war eine ausschließlich mündliche Transaktion; doch war der Vermittlungsakt durch eine Besonderheit der Details und Spezifikationen gekennzeichnet - Feld, Höhle, Ilex, "in allen Grenzen ringsum", - so winzig, wie es in einem modernen Rechtsdokument möglich war; und in Anwesenheit bekannter Zeugen – wahrscheinlich der Ältesten und Richter – abgeschlossen zu werden, wurde nach den Vorstellungen und Gebräuchen der patriarchalischen Zeit als so verbindlich angesehen, wie es die strengsten Formen des schriftlichen Gesetzes hätten machen können.

Von Abrahams Seite war dies jedoch nicht nur ein Handelsgeschäft, sondern ein Glaubensakt, der in standhafter Beachtung der Verheißung vollzogen wurde. Es war ein Ernst des künftigen Landbesitzes seiner Nachkommen, der durch den Staatsvertrag mit den Kindern von Heth allgemein bekannt wurde.

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