Und wieder bückte er sich und schrieb auf den Boden.

Und wieder bückte er sich und schrieb auf den Boden. Die Absicht dieses zweiten Bückens und Schreibens auf dem Boden war offensichtlich, ihren Anklägern die Möglichkeit zu geben, sich unbemerkt von Ihm davonzuschleichen und so zu vermeiden, dass sie Seinem Blick ausgesetzt wären, den sie hätten schlecht ertragen können. Dementsprechend wird hinzugefügt,

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