"so soll sein Leichnam5038 nicht über Nacht3885 an dem Holz6086 bleiben, sondern du sollst6912 ihn desselben Tages3117 begraben6912; denn ein Gehenkter8518 ist verflucht7045 bei Gott430, auf daß du dein Land127 nicht verunreinigst2930, das dir der HERR3068, dein Gott430, gibt5414 zum Erbe5159."

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