"Wenn jemand376 ein Weib802 nimmt3947 und ehelicht1166 sie, und sie nicht Gnade2580 findet4672 vor seinen Augen5869, weil er etwas1697 schändliches6172 an ihr gefunden4672 hat, so soll er einen Scheidebrief 3748 5612 schreiben3789 und ihr in die Hand3027 geben5414 und sie aus seinem Haus1004 entlassen7971."

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