"Wenn jemand376 kurz zuvor2319 ein Weib802 genommen3947 hat, der soll nicht in die Heerfahrt6635 ziehen3318, und man soll ihm nichts1697 auflegen5674. Er soll frei5355 in seinem Hause1004 sein ein259 Jahr8141 lang, daß er fröhlich8055 sei mit seinem Weibe802, das er genommen3947 hat."

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