"daß dahin flöhe5127, wer7523 seinen Nächsten7453 totschlägt7523 unversehens 1097 1847 und ihm zuvor 8543 8032 nicht Feind8130 gewesen ist; der soll in der411 Städte5892 eine259 fliehen5127, daß er lebendig2425 bleibe:"

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