"Das übrige aber vom geheiligten6944 Lande776 soll den Priestern3548 gehören, die im Heiligtum4720 dienen8334 und vor7131 den HERRN3068 treten7131, ihm zu dienen8334, daß sie Raum4725 zu Häusern1004 haben, und soll auch heilig4720 sein."

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