"Und der da flieht5127 zu der Städte5892 einer259, soll stehen5975 draußen vor6607 der Stadt5892 Tor8179 und vor den Ältesten 2205 241 der Stadt5892 seine Sache1697 ansagen1696; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt5892 nehmen622 und ihm Raum4725 geben5414, daß er bei ihnen wohne3427."

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