"So soll er in der Stadt5892 wohnen3427, bis daß er stehe5975 vor6440 der Gemeinde5712 vor Gericht4941, und bis daß der Hohepriester 1419 3548 sterbe4194, der834 zur selben Zeit3117 sein wird. Alsdann soll der Totschläger7523 wiederkommen 935 7725 in seine Stadt5892 und in sein Haus1004, zur Stadt5892, davon er geflohen5127 ist."

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