"Den Farren6499 des Sündopfers2403 und den Bock8163 des Sündopfers2403, deren Blut1818 in das Heiligtum6944 zu versöhnen3722 gebracht935 ward, soll man hinausschaffen3318 vor2351 das Lager4264 und mit Feuer784 verbrennen8313, Haut5785, Fleisch1320 und Mist6569."

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